Unternehmensabsicherung

Feuer, Unwetter, Diebstahl oder das Missgeschick eines Mitarbeiters:


Jeder Betrieb ist vielfältigen Risiken ausgesetzt, durch welche nicht nur das eigene Firmenvermögen, sondern auch fremde Personen und Sachen zu Schaden kommen können. Als Unternehmer tragen Sie auch hierfür die Verantwortung. Doch ohne die richtige Versicherung können sich entsprechende Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten, Schadensersatzforderungen oder sonstige hiermit einhergehende Belastungen existenzbedrohend auf Ihren Betrieb auswirken.


Der Bereich der betrieblichen Absicherung bietet eine große Vielfalt: Jede Branche birgt unterschiedliche Risiken, für die eine Versicherung möglich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben ist.


Gerne berate ich Sie hierbei umfassend und ermittele Ihren Bedarf. Gemeinsam entwickeln wir eine passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Betriebshaftpflichtversicherung

Richten Betriebe im Rahmen ihrer Tätigkeit gegenüber Dritten einen Schaden an, müssen sie in der Regel mit ihrem ganzen Vermögen für die entstandenen Unkosten aufkommen. Dementsprechend können sich hohe Schadensersatzforderungen existenzbedrohend auf das Unternehmen auswirken. Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Risiken rund um den Betrieb, das Produkt und die geschäftliche Tätigkeit ab und trägt Kosten, die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen wie etwa Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Ausgaben für Reparaturen und Wiederbeschaffung oder Verdienstausfälle. Sie bietet darüber hinaus auch Unterstützung bei der Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar nicht verpflichtend, kann jedoch je nach Branche gesetzlich vorgeschrieben sein, zum Beispiel für Handwerksbetriebe. Die Leistungen und Kosten bei dieser Police sind unter anderem von der Betriebsgröße und der Anzahl der Mitarbeiter sowie von der Art der beruflichen Tätigkeit und dem damit einhergehenden Schadensrisiko abhängig. Daher bieten Versicherer für viele Betriebe ganz individuelle Verträge an. Auch die vereinbarte Versicherungssumme spielt eine Rolle für die Höhe der Prämie, eine Selbstbeteiligung wirkt sich hierbei kostensenkend aus.

Geschäftsinhaltsversicherung

Das Inventar eines Betriebes ist vielen Risiken ausgesetzt wie etwa Einbrüchen, Diebstahl und Vandalismus, Blitzschlag, Feuer, Sturm oder austretendem Leitungswasser. Kommt es in der Folge zu einem unvorhersehbaren Schaden an dem Gebäude selbst, der Betriebseinrichtung oder den Waren, trägt eine Geschäftsinhaltsversicherung sämtliche Kosten, die durch entsprechende Reparaturen und Neubeschaffungen entstehen können. Hierbei wird der Neuwert ersetzt. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihnen die Waren gehören, Sie diese unter Eigentumsvorbehalt gekauft haben oder für Ihre Kunden aufbewahren, zum Beispiel im Rahmen einer Reparaturleistung. Bargeld ist oftmals unter bestimmten Voraussetzungen in vorgegebenen Höhen mitversichert. Weiterhin leistet die Versicherung dem Versicherungsnehmer eine Entschädigung, wenn es aufgrund des Schadens zu einem Betriebsausfall und somit zu finanziellen Einbußen kommt. Neben dem entstandenen Sachschaden trägt der Versicherer zudem die Kosten für Aufräum- und Feuerlöscharbeiten. Die Beitragshöhe orientiert sich unter anderem an der Art und lokalen Lage des Betriebes, Vorschäden und dem Umfang der zu versichernden Gegenstände. Auf diese Weise lassen sich individuelle Angebote für Unternehmen erstellen.

Gebäudeversicherung

Auch für die gewerblich genutzte Immobilie ist eine Gebäudeversicherung eminent wichtig. Sie bietet dem Versicherungsnehmer finanziellen Schutz, wenn es beispielsweise durch Sturm, Blitzeinschlag, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder auch Einbruch und Vandalismus zu Schäden an dem Geschäftsgebäude kommt. Diverse Elementarschäden wie Lawinen, Schneedruck, Erdbeben- und Erdrutsch können bei Bedarf zusätzlich in den Versicherungsschutz integriert werden. Versichert sind das Gebäude selbst und seine Bestandteile wie Dächer, Wände, Türen und Fenster sowie weiterhin festverbaute Anlagen, zum Beispiel Heizungen, Sanitärinstallationen oder auch fest verlegte Fußböden. Alle beweglichen Gegenstände werden durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffungen zum Neuwert und leistet weiterhin auch bei einer vorübergehenden Betriebsschließung infolge des Schadensfalls. Die Versicherungssumme sollte großzügig vereinbart werden, andernfalls besteht das Risiko der Unterversicherung und sie erhalten die Kosten lediglich anteilig erstattet. Der Beitrag wird individuell und abhängig von der Bauweise, Ausstattung und Nutzung des Betriebsgebäudes sowie auch von seinem Standort und den zu versichernden Gefahren bemessen. Je risikobehafteter das Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus.

Firmenrechtsschutzversicherung

In Ausübung der geschäftlichen Tätigkeiten werden Unternehmen nicht selten in Rechtsstreitigkeiten involviert. Diese können schnell hohe Kosten verursachen, die im schlimmsten Falle zu einer Geschäftsaufgabe führen. Eine Firmenrechtschutzversicherung übernimmt die im Rahmen eines Verfahrens entstehenden Kosten und ermöglicht Ihnen zudem die Beauftragung eines Rechtsbeistandes, der ihre rechtlichen Interessen vertritt und unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen abwehrt. Nach einem Baukastenprinzip lässt sich ein individuelles Angebot zusammenstellen. Mindestens sollte der Rechtsschutz die juristischen Bereiche Arbeits-, Vertrags-, Sozial- und Steuerrecht abdecken. Zudem kann die Versicherung um Zusatzbausteine erweitert werden – so ist beispielsweise eine Ausweitung auf einen Immobilien- und Verkehrsrechtsschutz denkbar. Vorsätzlich begangene Delikte sind grundsätzlich von dem Firmenrechtsschutz ausgeschlossen, jedoch können sich Versicherungsnehmer mit dem Zusatzelement Strafrechtsschutz gegen vorgeworfene Fahrlässigkeit und daraus resultierende unberechtigte Forderungen schützen. Je nach Bereich und Tarif muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Beiträge sind von den vereinbarten Leistungen sowie von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter abhängig. Bei Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten werden mehrere Angestellte auf eine versicherte Person angerechnet. Auch die Art der geschäftlichen Tätigkeit und das hiermit einhergehende Risiko, in einen rechtlichen Konflikt zu geraten, spielen eine wichtige Rolle. Hier verhilft Ihnen eine individuelle Analyse zu einer passenden Versicherungslösung und bewahrt Sie vor zu hohen Kosten durch eine Unter- oder Überversicherung.

Transportversicherung

Eine Transportversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die durch Beschädigung oder Verlust Ihrer Güter während der Beförderung durch Dritte entstehen können. Insbesondere bei Waren mit hohem Wert oder bei sehr langen Transportstrecken raten Experten zum Abschluss einer Transportversicherung. Sie basiert auf dem Prinzip der Allgefahrendeckung und schützt somit gegen Beförderungsrisiken wie Unfälle des Fahrzeugs sowie Einbrüche in dieses und Diebstahl. Als versichert gilt der gesamte Transportweg, sodass auch das Beladen beim Absender und das Entladen beim Empfänger vom Versicherungsschutz erfasst sind. Der normale Landweg gehört ebenso zum Versicherungsumfang wie Luft- und Seewege. Je nach betrieblicher Tätigkeit lassen sich pauschale oder individuelle Leistungen wählen: Möchte eine Firma ihre hergestellten Produkte regelmäßig an Käufer oder Zwischenhändler liefern lassen, so benötigt sie für ihre Waren eine pauschale Absicherung. Sollen hingegen sporadische Transporte, zum Beispiel die Beförderung eines teuren Instruments, versichert werden, sind individuelle Leistungen zu vereinbaren. Für die Ermittlung der Versicherungssumme und des Beitrags ziehen Versicherer den Wert des zu transportierenden Guts heran oder geben eine Höchstsumme bei wiederkehrenden Transporten vor, bis zu der maximal eine Leistung erfolgt.

KFZ-Versicherung Einzel und Flotten

Wie bei einem Privatwagen muss auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Zugmaschinen eine Kfz-Haftpflicht sowie üblicherweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden. Außerdem ist eine Erweiterung des Schutzes durch zusätzliche Bausteine wie eine Insassen-Unfallversicherung oder Brems-, Bruch- und Betriebsschäden-Versicherung möglich. Die Versicherung leistet bei Schäden am Fahrzeug selbst sowie bei Personen- und Sachschäden, die durch jenes verursacht wurden. Gewerbliche Fahrzeuge werden pauschal abgesichert, um Schäden durch jeden Fahrer abdecken zu können. Befinden sich im Besitz eines Betriebes mehrere Wagen, bieten viele Versicherungsunternehmen bereits ab drei Fahrzeugen eine Flottenversicherung an. Hierbei profitiert der Versicherungsnehmer von Kostenvorteilen, denn je mehr Fahrzeuge in einer Flotte versichert sind, umso günstiger wird die Versicherung. Neben der Größe der Flotte kommt es weiterhin auf die Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Anhänger etc.) sowie auf Vorschäden an. Eine wichtige Rolle spielt außerdem die Art der betrieblichen Tätigkeit: Ein Taxiunternehmen oder ein Paketzustelldienst tragen ein höheres Risiko als die Flotte einer Anwaltskanzlei. Daher fällt der Beitrag für Vielfahrer höher aus als bei geringer Nutzung der Fahrzeuge.

Elektronikversicherung

Elektronische Geräte und Anlagen sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Werden diese beispielsweise durch Blitzschlag, Feuer, Feuchtigkeit, Unachtsamkeit, Bedienungsfehler oder Sabotage beschädigt, gar zerstört oder kommen aufgrund von Raub oder Diebstahl abhanden, kann dies zu hohen finanziellen Einbußen für ein Unternehmen führen und sogar die betrieblichen Abläufe zum Erliegen bringen. Daher sei insbesondere IT-Unternehmen, Arztpraxen mit elektrischen Anlagen, Büro- und Handelsbetrieben oder Produktionsfirmen mit hoher technischer Ausstattung dringend zu einer Elektronikversicherung geraten. Diese bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung bei Schäden an elektronischen und elektrotechnischen Geräten der Kommunikations-, Informations- und Bürotechnik. Auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung durch Angestellte oder fremde Personen leistet die Versicherung. Außerdem sind firmeninterne Daten und gespeicherte Kundendaten vom Versicherungsschutz umfasst. Eine Elektronikversicherung wird als Allgefahrenversicherung oder als Ergänzung zu einer Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen. Das Versicherungsunternehmen kommt im Schadensfall für die Wiederbeschaffung, Reparatur, Wiederherstellung oder die Instandsetzung auf. Bei Totalschäden übernimmt sie je nach Vertragsart den Zeit- oder Neuwert. Die Beitragshöhe für eine entsprechende Police variiert je nach Art der zu versichernden Geräte und deren Wert. Weiterhin sind die vereinbarte Versicherungssumme und die Wahl einer Selbstbeteiligung hierfür entscheidend.

Cyberversicherung

Je mehr Daten ein Unternehmen speichert und verarbeitet, desto gefährdeter ist es für Angriffe, die über das Internet erfolgen: E-Mails mit einem Trojaner im Anhang, vireninfizierte Downloads, Datendiebstahl oder Hackerangriffe mit Erpressungsversuchen, um nur einige der möglichen Gefahrenquellen zu nennen. Firmendaten und sensible Kundendaten laufen Gefahr, entwendet oder verschlüsselt zu werden. Im schlimmsten Falle gelangen sie unberechtigt an die Öffentlichkeit. Daher ist eine Absicherung in zweierlei Richtungen notwendig: der Schutz von wichtigen Firmendaten im Rahmen einer Eigenschadenversicherung einerseits sowie die Absicherung von den Daten der Firmenkunden durch eine Haftpflichtversicherung andererseits. Damit eine entsprechende Versicherung verursachte Schäden übernimmt, gehören eine regelmäßige Aktualisierung von Firewall und Virenschutzprogrammen, eine wiederkehrende Datensicherung und eine präzise Definition der Zugriffsrechte von Mitarbeitern zu den Grundvoraussetzungen. Im Schadensfall kommt der Versicherer unter anderem für Betriebsunterbrechungen aufgrund von Schädigung der IT-Systeme, für finanzielle Schäden durch unbefugte Kreditkartennutzungen oder aufgrund des Verlustes von Firmendaten auf. Werden Schadensansprüche infolge von Datenschutzverletzungen durch eine missachtete Geheimhaltungspflicht oder den Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte geltend gemacht, können sich Unternehmen auch hier auf den finanziellen Schutz durch ihre Cyberversicherung verlassen. Die Höhe der Versicherungsprämie wird von unterschiedlichen Aspekten beeinflusst. Als wichtige Faktoren zur Berechnung gelten unter anderem die Unternehmensgröße und der damit verbundene Jahresumsatz, zusätzlich vereinbarte Leistungen der Versicherung zur Prävention und die Höhe der Versicherungssumme.

Vertrauensschadenversicherung

Mit einer Vertrauensschadenversicherung können Unternehmen sich vor Vermögensschäden schützen, die aufgrund unerlaubter Handlungen durch Betriebsangehörige, Angestellte, Praktikanten oder auch zeitweise Angestellte entstehen. Vom Leistungsumfang der Police umfasst sind jedoch nicht nur Eigen-, sondern auch Fremdschäden durch außenstehende Dritte. Konkrete Handlungen sind beispielsweise die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und anderen sensiblen Daten, Sabotage oder Täuschungsschäden bei Außenstehenden durch Mitarbeiter sowie Hackerangriffe durch außenstehende Personen. Die Versicherung trägt die finanziellen Folgen eines solchen Vertrauensschadens und übernimmt unter anderem auch die im Zuge der Rechtsverfolgung entstandenen Kosten. Die Beitragshöhe bemisst sich an der Betriebsgröße und -art: Eine Unternehmensberatung speichert viel mehr Daten als ein Einzelhandelsgeschäft. Das Maß der bereits getroffenen Sicherheitsvorkehrungen kann sich kostensenkend auf den Beitrag auswirken, da bei entsprechender Prävention das Risiko geringer einzustufen ist. Versicherungssumme, Leistungsumfang und die Selbstbeteiligung pro Schadensfall nehmen darüber hinaus Einfluss auf die Prämie einer Vertrauensschadenversicherung. Eine solche Versicherung lässt sich häufig mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombinieren, was Kostenvorteile durch Bündelungen mit sich bringt.

Vermögensschaden-/Berufshaftpflicht Schadensansprüche durch Dritte im Rahmen einer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit werden durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dabei geht es um die Absicherung von echten Vermögensschäden, die im Rahmen fehlerhafter Prüfungen, Gutachten und persönlicher Beratungen zustande kommen können. Unternehmensberater, Dolmetscher, Hausverwalter, Immobilienmakler oder Werbeagenturen und Grafikdesigner seien beispielhaft genannt als Berufsgruppen, für die ein solcher Schutz notwendig ist. So wird ein Immobilienmakler zur Verantwortung gezogen, wenn er bei der Verkehrswertermittlung oder der Zustandsbeschreibung eines Gebäudes einen Fehler macht. Unternehmensberater unterstützen Betriebe oftmals in grundsätzlichen Strukturen, was im Falle einer Falschberatung zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann. IT-Dienstleister, Softwareentwickler oder Programmierer tragen das Risiko, durch fehlerhaftes Handeln einen Datenverlust zu verursachen. Für die Wiederbeschaffung dieser Daten fallen hohe Kosten an. Ärzten, Steuerberatern, Notaren oder Architekten können Beratungsfehler mit weitreichenden Konsequenzen unterlaufen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für finanzielle Schäden auf, die infolge dieser Fehler entstehen. Ein Kostenvergleich in Bezug auf die Versicherungsprämien lohnt sich. Wie bei vielen betrieblichen Versicherungen werden individuelle Angebote erstellt, die sich an der Art der beruflichen Tätigkeit, der Anzahl der Mitarbeiter, der Höhe des Umsatzes sowie der Lohn- und Gehaltssummen orientieren. Auch die Versicherungssumme und die Wahl einer Selbstbeteiligung beeinflussen die Prämie.

Versicherungsmakler

Dennis Hadler

Telefon

01525 362 99 55

E-Mail

info@vm-luebeck.de

Adresse

Schwartauer Allee 92

23554 Lübeck