Die Höhe des Gehalts spielt bei der Entscheidung eines Mitarbeiters für ein Unternehmen nicht mehr die alleinige Rolle. Vielmehr legen Arbeitnehmer Wert auf zusätzliche soziale Leistungen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Gesundheitsvorsorge als Absicherung gegen eine Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Lebensstandards im Alter immer mehr an Bedeutung. Finanziert der Arbeitgeber regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und über den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz hinausgehende Gesundheitsleistungen, steigert er die Attraktivität des Arbeitsplatzes für seine Beschäftigten und schützt zugleich das Unternehmen vor den finanziellen Folgen krankheitsbedingter Ausfälle. Der Arbeitnehmer kann sich auch bei langen Krankheiten und einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit auf seinen betrieblichen Schutz verlassen. Durch Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge verringern Mitarbeiter eines Unternehmens ihre spätere Rentenlücke und erhalten sich auf diese Weise ihren Lebensstandard. Arbeitgeber profitieren im Allgemeinen mit solchen Angeboten von mehr Mitarbeitermotivation und Leistungssteigerungen, weniger Arbeitsausfällen und einer deutlich niedrigeren Fluktuation.
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung leisten Arbeitgeber einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit ihre Mitarbeiter und erreichen unter anderem durch in Anspruch genommene Vorsorgeuntersuchungen einen geringeren Krankheitsausfall. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung darstellt, profitieren Mitarbeiter mit der Zusatzversicherung von weiteren Leistungen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Zahnersatz, Leistungen durch einen Heilpraktiker und Krankentagegeld bilden einige der Mehrleistungen ab. Je nach Wunsch können Arbeitgeber von den angebotenen Leistungen im Paket profitieren. Meist kommt bei der Bündelung von verschiedenen Teilbereichen ein insgesamt günstigerer Beitrag zustande als bei individuell abgeschlossenen Versicherungen. Die Anzahl der Mitarbeiter spielt dabei eine entscheidende Rolle. Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife ab 5 Mitarbeitern an. Bei der Übernahme von Kosten im Leistungsfall gibt es teilweise jährliche Begrenzungen und Maximalbeträge. Kinder und Ehepartner lassen sich häufig kostengünstig mitversichern. Je nach Versicherung bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Beitragszahlung: Entweder übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten, gibt dem Mitarbeiter somit eine zusätzliche Entlohnung und nutzt selbst steuerliche Vorteile. Alternativ zahlt der Beschäftigte die Beiträge selbst. Dabei wird zwischen dem direkten Einzug vom Bankkonto des Mitarbeiters oder der Zahlung durch den Arbeitgeber bei gleichzeitigem Abzug von dem Gehalt unterschieden.
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Versicherungsnehmer vor dem Eintritt in das Rentenalter durch eine Erkrankung oder einen Unfall seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Monatliche Fixkosten müssen in einer solchen Situation auch weiterhin beglichen werden. Mit einer angemessenen regelmäßigen Rentenzahlung schützen sich Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit und können ihren Lebensstandard auch in einem solchen Fall weitestgehend halten. Einerseits kann ein entsprechender Versicherungsschutz privat erworben werden. Andererseits bieten mittlerweile viele Arbeitgeber die Möglichkeit zur Absicherung über einen Gruppenversicherungsvertrag. In diesem Fall sind die Beiträge nicht nur kostengünstiger, sondern auch steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch die Gesundheitsprüfungen werden stark vereinfacht oder entfallen sogar ganz. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Arbeitgeber eine weitere Maßnahme, um sich attraktiv zu positionieren und Mitarbeiter über längere Zeiträume an das Unternehmen zu binden. Es gibt unterschiedliche Optionen zur Zahlung der Beiträge: Sie können als eine zusätzliche Leistung durch den Arbeitgeber finanziert oder im Zuge einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer selbst bezahlt werden. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann häufig mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombiniert werden.
Die Versorgung über die gesetzliche Rentenversicherung allein ist längst nicht mehr ausreichend, um die Erhaltung des Lebensstandards auch im Alter gewährleisten zu können. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Neben der privaten Vorsorge stellt die betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Säule dar. Seit einiger Zeit müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer solchen Vorsorge anbieten und sie bei der Beitragszahlung unterstützen. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und sind in der Ansparphase steuer- und sozialversicherungsfrei. Nach den jüngsten Reformen muss die spätere Rente erst ab einem bestimmten Betrag versteuert werden. Da die Einkünfte im Rentenalter meist niedriger sind als im Arbeitsleben, lohnt sich der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Durch Gruppenverträge mit der Versicherung erreichen Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter günstigere Konditionen. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Versicherungsvertrag vom Arbeitnehmer privat weitergeführt oder im besten Fall von dem neuen Arbeitgeber übernommen werden. Bis zum Renteneintritt vergehen insbesondere bei jungen Arbeitnehmern noch einige Jahre und es ist nicht vorhersehbar, ob der Arbeitgeber über den langen Zeitraum auch weiterhin existiert. Im Falle einer Insolvenz ist die Betriebsrente abgesichert.
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Dennis Hadler
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