Es ist schnell passiert. Ein Missgeschick, eine kleine Unachtsamkeit und plötzlich kommt jemand anderes zu schaden. Sie verlieren z.B. den Schlüssel einer großen Schließanlage oder reißen versehentlich im Kaufhaus eine teure Vase um. Die Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden, die sehr schnell hohe Summen erreichen können und nicht verjähren.
Gegen unberechtigte Ansprüche Dritter oder wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten hilft Ihnen eine Rechtschutzversicherung. Hier gibt es verschiedene Bereiche. Die häufigsten sind im privaten Bereich Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz. Welche Themen für Sie relevant sind, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch ermitteln. Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall unverzichtbar.
Wenn Sie einer anderen Person unbeabsichtigt einen Schaden zufügen, müssen Sie laut BGB ein lebenslang dafür haften. Eine private Haftpflichtversicherung springt für Sie ein und zahlt Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Viele Versicherer bieten Versicherungssummen bis zu 30 Millionen Euro an. Die Versicherung übernimmt sowohl kleinere als auch größere Schäden. Für die Reinigung eines Rotweinflecks auf dem Coach Ihres Nachbarn fallen schnell ein paar Hundert Euro an. Sind Sie für einen größeren Schaden z. B. im Straßenverkehr verantwortlich, können Schadensersatzansprüche und Verdienstausfälle die Kosten auf mehrere tausende Euros steigen lassen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert Ihren Beitrag. Bestandteile der Privathaftpflicht bilden den Schlüsselverlust oder die Schadensersatzausfallversicherung. Letztere beteiligt sich an Schäden, die andere Menschen Ihnen zufügen, ohne in Besitz einer eigenen Haftpflichtversicherung zu sein.
Besitzen Sie unter anderem einen Hund oder ein Pferd, schützen Sie sich mit einer Tierhalterhaftpflicht vor allen Schäden im Zusammenhang mit dem Tier. Als Tierhalter, Miteigentümer oder Hüter stehen Sie in der vollen Verantwortung. Die Versicherung steht Ihnen bei verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zur Seite. Häufig sind Summen bis zu 30 Millionen Euro möglich. Neben dem Schadenersatz wehren Versicherer unberechtigte Ansprüche auch vor Gericht ab. Verursacht das Tier einer anderen Person Ihnen einen Schaden, ohne dass diese in Besitz einer Tierhalterhaftpflicht ist, so erhalten Sie Leistungen von Ihrer eigenen Versicherung im Rahmen der Forderungsausfalldeckung.
Besitzer von unbebauten Grundstücken, Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind nicht im Rahmen der Privathaftpflicht versichert und benötigen eine Haus- und Grundstückshaftpflicht. Falls sich jemand wegen einer kaputten Lampe im dunklen Treppenhaus verletzt oder auf dem Gehweg vor dem Haus bei Glatteis ausrutscht, fällt die Haftung auf den Eigentümer. Geht von einem unbebauten Grundstücken eine Gefahr aus, liegt es in der Pflicht des Eigentümers, diese zu beseitigen. Eine entsprechende Versicherung übernimmt wie bei einer Privathaftpflicht Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt darüber hinaus unberechtigte Ansprüche ab. Auch Hausmeister sind für ihr Handeln mitversichert. Eine Haus- und Grundstückshaftpflicht entbindet den Eigentümer nicht von seiner Pflicht, alles in Ordnung zu halten. Wird die Lampe im Treppenhaus über einen längeren Zeitraum nicht repariert, orientiert sich die Versicherung an der groben Fahrlässigkeit.
Mit der Realisierung des Projekts Hausbau sind Sie für alle Schäden haftbar, die auf Ihrer Baustelle passieren. Wird ein Fußgänger von einem herunterfallenden Dachziegel getroffen oder der Zaun des Nachbarn mit dem Bagger beschädigt, müssen die anfallenden Kosten von Ihnen übernommen werden. Denken Sie daran, bereits vor Beauftragung des Architekten die Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Je mehr Sie in Eigenleistung erledigen und nicht von einem Fachmann ausführen lassen, um so teurer wird der Beitrag. Einige private Haftpflichtversicherungen beinhalten zum Teil eine solche Bauherrenhaftpflicht. Häufig sind die Summen aber zu gering. Eine ausführliche Prüfung vor Baubeginn ist auf jeden Fall ratsam.
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Mithilfe eines Baukastensystems lässt sich der optimale Vertrag zusammenstellen. Neben dem privaten Rechtsschutz kann sich der Beitragszahler für die Bereiche Verkehr, Beruf, Haus und Wohnung entscheiden. Möchte der Vertragsinhaber nach einem Unfall Schadensersatzansprüche durchsetzen, tritt die Versicherung ein. Alle Angelegenheiten rund um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder soziale Belange im Zusammenhang mit der Krankenkasse unterliegen der Leistungspflicht der Rechtsschutzversicherung. Für die Vermietung von Immobilien ist der Abschluss einer eigenen Vermieterrechtsschutzversicherung notwendig. Zum Vertragsabschluss darf noch kein Rechtsstreit vorliegen, da die Versicherung die Kosten dann nicht übernimmt. Häufig gibt es für die einzelnen Bausteine spezielle Wartezeiten. Viele Versicherer bieten Versicherungssummen in unbegrenzter Höhe an und schließen Familienmitglieder und im Haushalt lebende Personen mit ein.
Die Cyber-Rechtsschutzversicherung springt bei vielen Gefahren im Internet ein. Laden Sie beispielsweise Musik aus dem Internet herunter und erhalten einige Zeit später Post von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung, unterstützt Sie die Versicherung bei der Abwehr des Anspruchs. Auch bei Cyber-Mobbing, Datenmissbrauch Ihrer Kreditkarte oder Identitätsdiebstahl zählen Sie auf Ihre Cyber-Rechtsschutzversicherung und schützen sich und Ihre Familie. Einige Unternehmen bauen sogar die Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten als Vertragsbestandteil mit ein.
Versicherungsmakler
Dennis Hadler
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