Gesundheit

Absicherung für Ihr höchstes Gut

Gesundheit ist unser höchstes Gut. Umso wichtiger ist eine gute medizinische Versorgung. Die gesetzliche Krankenversicherung bildet eine Basisversorgung nach medizinischer Notwendigkeit ab. Doch viele Behandlungen sind mittlerweile nicht mehr im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten oder bedürfen hoher Zuzahlungen. Die private Krankenzusatzversicherung ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung für gesetzlich Pflichtversicherte. Diejenigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, können alternativ eine private Krankenvollversicherung abschließen. Bei beiden Modellen entscheiden Sie, welche Leistungen und welcher Umfang Ihnen besonders wichtig sind. Ich helfe Ihnen gern, den für Sie passenden Gesundheitsschutz zu finden.

Krankenvollversicherung

Alle Menschen, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können zur Alternative der privaten Krankenvollversicherung greifen. Dies betrifft Arbeitnehmer, deren Arbeitseinkommen bereits über einen längeren Zeitraum über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt sowie Selbstständige und Freiberufler. Viele Anbieter nutzen dabei verschiedene Tarifstufen vom Einsteigermodell bis zu kompletten Rund-um-Versorgung bezogen auf ambulante und stationäre Leistungen. Auch die zahnärztliche Versorgung und alternative Heilmethoden schließen viele Leistungspakete ein. Die Übernahme von anfallenden Kosten kann recht unterschiedlich gestaltet sein. Während es Möglichkeiten für eine generelle jährliche Selbstbeteiligung gibt, wählen andere die Option über einen Selbstbehalt pro Behandlungsfall oder Medikament. Müssen durch die Krankenvollversicherung kaum oder keine Leistungen innerhalb eines Jahres erbracht werden, kann der Versicherte sogar mit einer Rückerstattung von gezahlten Beiträgen rechnen. Diese steigern sich bei mehreren leistungsfreien Jahren hintereinander. Für viele Privatversicherte fällt der regelmäßige Beitrag deutlich günstiger aus als bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung.

Krankenzusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte erhalten die notwendigen Grundleistungen, die ihnen laut Sozialgesetzbuch zustehen. Nimmt der Beitragszahler dagegen eine Versorgung in Anspruch, die über diesen definierten Standard hinaus geht, muss er die Kosten dafür selbst übernehmen. Alternativ entscheidet er sich für eine Krankenzusatzversicherung, die ihm einen Teil oder alle Kosten der Behandlung zahlt. Neben einer Auslandsreisekrankenversicherung bieten viele Versicherungen ambulante Leistungen und erhöhte Standards für die Behandlung im Krankenhaus an. Krankentagegeld, zahnärztliche Leistungen und Kosten für den Heilpraktiker bezieht die Krankenzusatzversicherung nach Wunsch ebenso ein. Nach einem Baukastenprinzip lassen sich viele Leistungen einschließen. Dabei gilt: Je umfangreicher das Paket, umso mehr Kosten werden übernommen. Zur Grundversorgung gehört nicht selten die Kostenübernahme für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Versicherungsgesellschaften halten sich in der Höhe der Beiträge an Altersstaffelungen und möchten zu Beginn verschiedene Gesundheitsfragen beantwortet haben. Junge Menschen mit keinen oder wenig Vorerkrankungen besitzen demnach die größten Chancen auf eine Aufnahme in eine Krankenzusatzversicherung.

Pflegeversicherung

Dank gesünderer Ernährung und guter medizinischer Versorgung werden die Menschen im Durchschnitt immer älter. Dies lässt das Risiko auf eine Pflegebedürftigkeit im letzten Lebensabschnitt deutlich steigen. Über die gesetzliche Pflegeversicherung greift der Versicherte im Ernstfall auf ein Standbein zur Begleichung bei ambulanten Pflege- oder stationären Heimkosten zurück. Jedoch erhöhen sich diese Aufwendungen bereits seit Jahren und werden auch in der Zukunft weiter zunehmen. Daher ist eine private Absicherung unumgänglich. Bei einer zusätzlichen Pflegeversicherung erhalten Betroffene in Abhängigkeit von fünf Pflegegraden entsprechende Leistungen. Dies kann in Form eines Pflegetagegeldes, einer Pflege-Rentenversicherung oder einer Pflegekosten-Versicherung erfolgen. Für den Erhalt der Leistungen spielen dabei jeweils verschiedene Bedingungen eine Rolle. Seit geraumer Zeit unterstützt der Staat mit der geförderte Pflege-Bahr mit einem Zuschuss von 5 Euro im Monat. Bei dieser Rente darf niemand, auch bei bekannten Vorerkrankungen, abgelehnt werden. Die Pflege-Bahr gibt es in Form des Pflegetagegeldes. Der Mindesteigenbeitrag für die versicherte Person liegt bei 10 Euro.

Versicherungsmakler

Dennis Hadler

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