Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl gibt es in jedem Unternehmen Schlüsselpositionen. Diese sind wichtig, damit betriebliche Abläufe reibungslos funktionieren und Projekte zielgerichtet umgesetzt werden. Zeitweise oder dauerhafte Ausfälle durch Krankheit oder gar Tod sowie Fehler oder Pflichtverletzungen von leitenden Angestellten, Managern, Aufsichtsräten und Vorständen stellen Betriebe nicht selten vor große Herausforderungen. Umsatzeinbußen, Ansprüche aus Vertragsbrüchen und andere Ersatzforderungen sowie allgemeine Aufwendungen zur Schadensbegrenzung verursachen schnell sehr hohe Kosten. Verfügt ein Betrieb nicht über die finanzielle Kraft, um eine solche Situation zu bewältigen, kann diese zu einer Existenzbedrohung für das Unternehmen werden. Eine tragfähige Absicherung sowohl gegen große Vermögensschäden als auch gegen den Ausfall von Schlüsselkräften ist daher dringend zu empfehlen. Die persönliche D&O und die Unternehmens-D&O bilden ein gutes Grundgerüst gegen äußere und innere Schäden. Durch eine Keyman-Police kann sich das Unternehmen gegen die finanziellen Folgen eines Ausfalls von Schlüsselkräften absichern.
Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte, Prokuristen und Aufsichtsräte bilden einiger der Persönlichkeiten ab, für die eine sogenannte Manager- oder Geschäftsführerhaftpflicht zur Absicherung von echten Vermögensschäden infrage kommt. Es handelt sich hierbei um die Spezialisierung der Vermögensschadenhaftpflicht für D&O („Directors and Officers”) und schützt diese besondere Gruppe vor Außen- und Innenschäden in Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens und sämtlichen weitreichenden Entscheidungen. In der Regel haften Führungskräfte bei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen mit ihrem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe und gesamtschuldnerisch. Nicht alle Unternehmen bieten ihren Führungskräften eine Firmen-D&O an oder manche Manager fungieren gleich in mehreren Konzernen als Entscheidungsträger. Eine private D&O übernimmt den persönlichen Haftpflichtschutz, der nicht mit anderen Führungskräften in Höhe der Deckungssumme geteilt werden muss. Die Führungskraft hat die volle Entscheidungsgewalt, die sich unabhängig von der Unternehmensentscheidung darstellt. Der Versicherungsvertrag gilt auch dann, wenn dieser ausgelaufen ist und im Nachhinein Ansprüche in Zusammenhang mit der Tätigkeit gestellt werden. Führungskräfte können bei einem Wechsel ihrer Funktion oder des Unternehmens die Versicherung weiterführen. Eventuell wird eine Anpassung in der Höhe der Deckungssumme notwendig.
Während bei einer privaten D&O der einzelne Entscheider Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigter ist, gewährleistet die Unternehmens-D&O den Schutz aller wichtigen Entscheidungsträger eines Betriebes in Haftungsangelegenheiten, die den äußeren und inneren Bereich betreffen. Zur Außenhaftung zählt die Haftung des Versicherungsnehmers gegenüber außenstehenden Dritten, zum Beispiel Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und staatliche Behörden. Im inneren Bereich können Fehlentscheidungen und Pflichtverletzungen von Managern, etwa Organisationsverschulden, zu Einkommensverlusten führen. Derartige Schadensfälle können hohe Ersatzforderungen mit sich bringen. In diesen Fällen springt die Unternehmens-D&O ein. Die Versicherung umfasst sowohl das Firmenvermögen als auch das Privatvermögen der Manager. Sie bewahrt das Unternehmen und seine Führungskräfte nicht nur vor den finanziellen Folgen eines entsprechenden Schadens, sondern bietet auch Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wichtige Einflussfaktoren für die Versicherungsprämie sind unter anderem die Art des Gewerbes und die zu versichernden Risiken. Auch der Jahresumsatz des Unternehmens und die Wahl eines Selbstbehalts haben Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Vor der Vereinbarung der Versicherungssumme sollte eine umfassende Analyse und Beratung in Anspruch genommen werden.
Mitarbeiter in Schlüsselpositionen und Führungskräfte sind meist sehr intensiv mit ihren Aufgaben betraut. Sie besitzen sehr viele relevante Fähigkeiten und Kenntnisse und bilden für das Unternehmen einen hohen Wert. Fallen solche Schlüsselkräfte plötzlich durch Unfall, Krankheit, überraschendes Ausscheiden oder sogar den Todesfall aus, kann das weitreichende Konsequenzen für die Aufrechterhaltung der Vorgänge innerhalb des Betriebs haben, sich im schlimmsten Falle gar existenzbedrohend für diesen auswirken. Zum einen entsteht ein finanzieller Schaden durch den Ausfall selbst, zum anderen muss erst ein neuer Mitarbeiter gefunden und angelernt werden. Eventuell müssen in dieser Zeit begonnene Projekte weitergeführt und Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen erfüllt werden. Durch eine sogenannte Keyman-Police oder auch Schlüsselkraftversicherung können Unternehmen sich vor den entsprechenden finanziellen Folgen schützen. Versicherungsnehmer ist der Betrieb selbst und als versicherte Personen werden die Schlüsselpositionen angegeben. Im Schadensfall steht dem Unternehmen die Versicherungssumme als Leistung aus dieser Art von Lebensversicherung zu. Unter anderem lassen sich hiermit Umsatzeinbußen und die Kosten für die Suche eines Nachfolgers decken.
Gesellschafter-Geschäftsführer haben meist eine besondere Versorgungssituation, denn sie sind Unternehmensleitung und Arbeitnehmer in einer Person. Fällt ein Geschäftsführer wegen eines Unfalls, Krankheit oder aus anderen Gründen längerfristig oder sogar dauerhaft aus, können betriebsinterne Abläufe schnell zum Stillstand kommen und die Existenz des Unternehmens wird gefährdet. Hinzu kommt, dass Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer oft keine oder nur geringe Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Umso wichtiger ist es, diese Versorgungslücken mit einer privaten Absicherung zu schließen. Positiv zu vermerken ist, dass eine entsprechende Vorsorge frei gestaltet und an Ihren Bedarf als Unternehmer angepasst werden kann: Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen gerade erst gegründet wird, sich in der Aufbau- und Wachstumsphase befindet oder Sie dessen Übergabe planen und zeitgleich den eigenen Ruhestand absichern wollen – im Rahmen einer Beratung lässt sich eine individuelle Vorsorgelösung entwickeln. Weiterhin können Sie für sich und das Unternehmen erhebliche Steuervorteile nutzen.
Versicherungsmakler
Dennis Hadler
Telefon
01525 362 99 55
info@vm-luebeck.de
Adresse
Schwartauer Allee 92
23554 Lübeck